Rechtsprechung
BVerwG, 01.08.2002 - 4 B 43.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels Bedeutung einer Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für den Aufbau eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs als klärungsbedürftige Rechtsfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 2732/01
- BVerwG, 01.08.2002 - 4 B 43.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.08.2002 - 4 B 43.02
In der Beschwerdebegründung muss deshalb eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 14.11.1989 - 4 B 194.89
Begriff der "Landwirtschaft" i.S. von § 35 BBauG; Tierhaltung
Auszug aus BVerwG, 01.08.2002 - 4 B 43.02
Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt, dass eine landwirtschaftliche Tätigkeit, die eine Inanspruchnahme des Außenbereichs für bauliche Anlagen rechtfertigen kann, in der Geflügelhaltung nur dann liegen kann, wenn sie auf überwiegend eigener Futtergrundlage betrieben wird (BVerwG, Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 4 B 194.89 - n.v.).